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   OLG Hamburg, 21.11.1985 - 1 Ss 108/85   

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https://dejure.org/1985,3476
OLG Hamburg, 21.11.1985 - 1 Ss 108/85 (https://dejure.org/1985,3476)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.11.1985 - 1 Ss 108/85 (https://dejure.org/1985,3476)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. November 1985 - 1 Ss 108/85 (https://dejure.org/1985,3476)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.07.1979 - 3 StR 130/79

    Täter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung - Fortgesetzte Untreue in

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.11.1985 - 1 Ss 108/85
    Er war deshalb zu Zahlungen persönlich nicht verpflichtet (BGHSt 29, 37; Franzen-Gast-Samson aaO Rn 133, 134, Meyer in Erbs-Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Anm. 4 c bb, je zu § 371 AO 1977 ).
  • BGH, 14.12.1976 - 1 StR 196/76

    Verletzung der Aufklärungspflicht - Hinterziehung von Umsatzsteuer und Lohnsteuer

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.11.1985 - 1 Ss 108/85
    Zwar ist nach feststehender Rechtsprechung im Regelfall einer Steuerhinterziehung durch den Steuerpflichtigen selbst zu fordern, daß es durch seine Selbstanzeige dem Finanzamt ermöglicht wird, auf ihrer Grundlage ohne langwierige große Nachforschungen den Sachverhalt vollends aufzuklären und die Steuer richtig zu errechnen; durch die eigene Tätigkeit des Steuerpflichtigen muß ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet worden sein, daß die Steuer nunmehr richtig festgesetzt worden kann; auch erlangt der Anzeigende bei dieser Fallgestaltung selbst dann keine Straffreiheit, wenn er unverschuldet außerstande ist, eine solche Aufklärung zu leisten (BGH vom 14.12.1976, BB 1978, 698).
  • KG, 24.11.2016 - 121 Ss 169/16

    Steuerhinterziehung: Strafbefreiung bei Nachholung der Steuererklärung durch

    Ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen dies dazu führen mag, dass es für eine wirksame Selbstanzeige bereits ausreicht, wenn der Täter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung seinen eigenen Tatbeitrag offenbart und es dem Finanzamt so ermöglicht, die zutreffenden Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln (vgl. hierzu OLG Hamburg, Beschluss vom 21. November 1985 - 1 Ss 108/85 - [juris]; Füllsack/Bürger aaO Rn. 170), bedarf vorliegend keiner Entscheidung durch den Senat.
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